Maxi26

Download:


Preisliste
Informationen Anfordern

Maxi26

Automatischer Elektrodampferzeuger, Heizleistung von 6 bis 22 kW, von 1 bis 7 Atü Dampfdruck

 

Automatischer Elektrodampferzeuger mit 24-Liter Kesselinhalt, dessen Heizleistung zwischen 6 und 22 kW liegen kann. Maxi 26 arbeitet bei einem Betriebsdruck von 1 oder 7 bar. Die Wasserspeisung des Dampferzeugers erfolgt direkt durch die Wasserleitung, oder durch einen Kondensatsammelbehälter aus Edelstahl. Dieser Dampferzeuger ist entweder mit einer einzigen Heizwiderstandgruppe (drei Heizelemente) erhältlich, oder mit zwei unabhängigen Heizwiderstandsgruppen (sechs Heizelemente). Der Kesselkörper ist gemäß den geltenden PED-Vorschriften (Druckgeräte-Richtlinie) hergestellt worden.

Dank des hohen Betriebsdruckes ist der MAXI 26 besonders dazu geeignet, Bügelpressen mit Glanzflache (zum Bügeln von Baumwolle) und spezielle Dampfpistolen für das Bügeln von Pelzen zu speisen.

 

Zubehörteile

- Speisewasserbehälter aus Edelstahl

- Doppelte Heizwiderstandgruppen

- Dampfpistole für Pelzware

 

 

Technische Daten

MAXI 26

Stromspannung

230V/400V/3/50-60 Hz

Betriebsluftdruck

0,3 ÷ 7 bar

Kesselinhalt

24.9 l

Pumpenmotor

0.75 kW

Höhe des Dampfhahnes

830 mm

Höhe des Kondensatrücklaufes

380 mm

Flächenbedarf

580x660x730 mm

Nettogewicht

89 Kg

Bruttogewicht (Verschlag)

115 Kg

Verpackungsabmessungen

880x730x1050 mm

 

 

 

Verschiedene Heizleistungsmöglichkeiten

und entsprechende Dampfmengenerzeugung

MAXI 26 (eine Heizwiderstandsgruppe)

MAXI 26 (zwei Heizwiderstandsgruppen)

kW

Kg/h

kW

Kg/h

6

8,10

4+4

11

7

9,5

6+6

16

10

13,5

7+7

18,5

12

16

8+8

21

15

20

10+10

26,5

18

24,5

15+7

29,7


Dieses Produkt wird sehr oft in diesen Anwendungsbereichen verwendet:

KONTAKTFORMULAR

Bitte schreiben Sie uns für jede weitere Information oder Anfrage bezüglich unserer Produkte oder unserer Tätigkeit und verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.

 

 

 

 



Senden


Durch Klicken auf "Senden“ akzeptieren Sie automatisch unsere Datenschutzbestimmungen